Mitgliedschaft

Sie können jederzeit in den Karnevalistischen-Tanzsport-Club Braunschweig eintreten. Eine Mitgliedschaft in einem der drei Karnevalsvereine (KVR-MKG-BKG) aus Braunschweig wird empfohlen.

 

1. Mitgliedsantrag KTC

 


2. Anlage Mitgliedantrag und Erklärungen

 

 

Beitrag 2020 und 2021:

Die Beitragshöhe für 2020 und 2021 werden zur Hauptversammlung (Mitgliederversammlung 2020) den Mitgliedern zum Beschluss vorgelegt.

 

 

Zur Hauptversammlung (Mitgliederversammlung 2020) wird vom Vorstand ein Vorschlag zur Satzungsänderung vorgelegt! 

Anmerkung: Durch die Richtlinien im Bezug auf die Eindämmung von COVID 19 konnte in 2020 die terminierte Hauptversammlung (Mitgliederversammlung 2020) nicht durchgeführt werden. Durch eine gesetzliche Regelung (bis 31.12.2021) ermöglicht, werden wir die Versammlung der Mitglieder in 2021 durchführen.