Hygienekonzept des KTC Braunschweig e.V.

18. 05. 2021

Hygienekonzept des KTC Braunschweig e.V. Stand: 10.05.2021

Allgemeines

Das Schutzkonzept hat zum Ziel durch mögliche Unterbrechungen von Infektionsketten die

Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit aller Mitglieder und Mitarbeiter*innen zu schützen, sowie ein größtmögliches Sportprogramm zu ermöglichen. Es wird regelmäßig den aktuellen

Beschlüssen des Landes Niedersachsen/ der Stadt Braunschweig sowie den Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zum aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie angepasst.

 

Dieses Hygienekonzept gilt für eigene, angemietete, überlassene und private Sportstätten, die

vom KTC Braunschweig e.V. genutzt werden.

Veröffentlichung des Hygienekonzeptes

Sie werden an den Sportstätten sichtbar ausgehängt und sind zudem online unter

www.ktc-braunschweig.de einsehbar. Bei Zuwiderhandlung sind die Trainer*innen des KTC Braunschweig e.V. dazu berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Sollten gehäuft und/oder dauerhaft Verstöße auftreten, ist auch eine erneute Schließung möglich. Deshalb und zum Wohle aller ist den folgenden Punkten unbedingt Folge zu leisten.

Alle Trainer*innen bestätigen zudem mit ihrer Unterschrift, das sie das Hygienekonzept gelesen haben, sich nach diesem Konzept verhalten werden und ihre Sportler entsprechend informieren.

 

 

  1. Verhaltens- und Hygieneregeln

Die nachfolgenden Regeln gelten für den gesamten Aufenthalt auf der jeweiligen Sportanlage. Das umfasst die An- sowie Abreise, das Bewegen auf dem Gelände und natürlich auch das Sporttreiben selbst. Beim Ausüben eures Sports sind zusätzlich die sportartspezifischen Vorgaben zu beachten.

 

 

  1. Zutritt und Verlassen der Anlage

 

  • Personen, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am

Sportbetrieb teilnehmen oder die Sportanlage betreten! Zu den bekannten

Symptomen zählen unter anderem leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot.

 

  • Um Ansammlungen zu vermeiden, ist Besuchern, Zuschauern, Begleitpersonen und

Eltern der Zutritt nicht gestattet. Ausschließlich die Sporttreibenden selbst dürfen die

Anlage betreten. Eine Ausnahme besteht, wenn Begleitpersonen z.B. aufgrund von

körperlichen Einschränkungen notwendig sind.

 

  • Minderjährige dürfen von ihren Eltern nur bis zur Sportanlage gebracht werden und

werden anschließend auch vor der Anlage wieder abgeholt.

 

  • Auf das Bilden üblicher Fahrgemeinschaften ist ebenfalls zu verzichten.

 

  • Personen aus Risikogruppen empfehlen wir, sich bezogen auf den Sport einen

fachärztlichen Rat einzuholen.

  1. Verhalten

 

  • In allen Sportstätten ist der Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, der

jeweils für den In- und Outdoor-Bereich von den Behörden vorgegeben ist.

 

  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das Tragen eines solchen Schutzes beim Sporttreiben ist nicht vorgeschrieben.

 

  • Vor und nach dem Sporttreiben sind die Hände zu desinfizieren. Hierzu stellt der

KTC Braunschweig e.V. Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

  • Die gängigen Hygiene-Empfehlungen auf Basis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind dauerhaft einzuhalten. Siehe hierzu auch

Anlage 3. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mind. 20 Sekunden)
  • Die Hände aus dem Gesicht fernhalten - Richtige Hust- und Niesetikette

 

  • Das Verweilen auf der Anlage ist nicht gestattet! Nach Abschluss des Trainings muss das Gelände zügig wieder verlassen werden.

 

 

  1. Räumlichkeiten

 

  • Sämtliche Sporthallen (außer die gemäß Sondergenehmigung für den Individualsport überlassenen Sporthallen) sowie Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  • Die Toiletten sind geöffnet. Die Nutzung der Toiletten ist auf ein Minimum zu

beschränken. Dabei müssen folgende Regeln eingehalten werden:

 

  • Die Toilette darf nur einzeln betreten werden.
  • Vor und nach der Nutzung müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Hierzu stellt der KTC Braunschweig e.V. Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Die Toiletten müssen sauber hinterlassen werden. Auf die übliche Toilettenhygiene ist unbedingt zu achten.
  • Die Toilette nach der Benutzung offenlassen.
  • Sollte es zur Bildung von Warteschlangen kommen, ist der geltende
  • Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

 

  1. Durchführung des Trainings

 

Sport ist zulässig nach den jeweils aktuell gültigen Vorgaben des Landes Niedersachsen und der Stadt Braunschweig.

 

Darüber hinaus sind beim Training neben den grundsätzlichen Verhaltensregeln die

sportartspezifischen Regeln und Vorgaben der Verbände einzuhalten.

 

Die Trainer*innen sind dafür verantwortlich, die Teilnehmer*innen vor Beginn des Trainings über die entsprechenden Regelungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

 

 

 

 

 

  1. Nachweis- und Meldepflicht

 

  • Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen sind verpflichtet, die Namen der Teilnehmer*innen zu dokumentieren. Dies ist ein absolut notwendiger Schritt, um im Fall einer auftretenden Erkrankung die Kontaktpersonen zu identifizieren. Hierzu kann Anlage 1 verwendet werden.
  • Für Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese ist der Trainer*in vor dem Training vorzuzeigen. (s. Anlage 2)
  • Bei Auftreten von Symptomen nach Teilnahme an einem Sportangebot ist der KTC Braunschweig e.V. telefonisch unter 0177/8566152 bzw. oder per E-Mail () zu informieren.